Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer außergerichtlich, als auch vor allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Für Arbeitgeber

Wir unterstützen Arbeitgeber dabei, sich arbeitsrechtlich so aufzustellen, dass arbeitsrechtliche Konflikte im Vorfeld vermieden werden. Wir setzen Ihre Ansprüche als Arbeitgeber aber auch gerne außergerichtlich oder gerichtlich durch. Da wir eng mit unserer Insolvenzrechtsabteilung zusammenarbeiten, helfen wir Ihnen auch beim Personalabbau und weiteren insolvenzrechtlichen Anliegen:

  • Erstellung, Prüfung und Optimierung von Arbeitsverträgen aller Art
  • Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers
  • Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten
  • Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Rechtssichere Planung und Durchsetzung von Personalabbau
  • Fragen und Anliegen, die sich mit dem Insolvenzrecht überschneiden

Für Arbeitnehmer

Unser Fokus liegt darauf, Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorzubeugen und außergerichtliche Einigungen zu erzielen. Sollte das nicht möglich sein, vertreten wir Arbeitnehmer zuverlässig und kompetent vor allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Konkret bezieht sich unser Angebot für Arbeitnehmer auf folgende Leistungen: 

  • Prüfung von arbeitsrechtlichen Verträgen (Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Änderungsvertrag etc.)
  • Lohnansprüche, Provisionsansprüche und Bonusansprüche
  • Urlaubsansprüche
  • Befristung, Teilzeit und Elternzeit
  • Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten

Ihr Ansprechpartner im Bereich Arbeitsrecht

Robert Ingenbleek, LL.M.

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihre Vorteile als Mandant der Kanzlei
Mitze & Ingenbleek PartG mbB

Rechtsgebietsübergreifende Beratung

Viele Anliegen betreffen gleich mehrere Rechtsgebiete. Unsere Anwälte stehen im engen Austausch und finden die für Sie beste Lösung.

Rechtsgebiets-übergreifende Beratung

Viele Anliegen betreffen gleich mehrere Rechtsgebiete. Unsere Anwälte stehen im engen Austausch und finden die für Sie beste Lösung.

Vollständige Kostentransparenz

Wir zeigen unseren Mandanten im Voraus welche Kosten auf sie zukommen und welche Kosten ggf. von ihrer Versicherung getragen werden.

Schnelle Abwicklung

Für unsere Mandanten arbeiten wir nicht nur sehr genau und zuverlässig, sondern lösen ihre Anliegen so schnell wie möglich.

Häufig gestellte Fragen

Darf man im Vorstellungsgespräch lügen?

Im Bewerbungsverfahren gilt der Grundsatz, dass kein Bewerber von sich aus ungefragt negative Informationen über sich preisgeben muss. Auf berechtigte Fragen muss der Bewerber aber wahrheitsgemäß antworten. Im Regelfall sind Fragen zu Familienstand, Glauben, Behinderungen, Krankheiten, Parteizugehörigkeit, Krankheiten und Vermögen unzulässig.

Bei einer unzulässigen Frage Ihres potentiellen Arbeitgebers dürfen Sie sogar lügen. Sie haben ein „Recht auf Lüge“. Es liegt dann kein Fall der arglistigen Täuschung vor.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich krank werde?

Zunächst einmal müssen Sie sich unverzüglich krankmelden. Rufen Sie dazu morgens Ihren Arbeitgeber an und teilen Sie mit, dass sie sich krank fühlen und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen werden. Warten Sie nicht bis Mittag. Sollten Sie einen Arzt aufsuchen, sagen Sie ihm, dass Sie sich nochmal melden, sobald Sie die Prognose Ihres behandelnden Arztes über die wahrscheinliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit wissen. Sobald Sie diese wissen, melden Sie sich erneut bei Ihrem Arbeitgeber.

Spätestens am 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit haben Sie eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen, § 5 Abs. 1 S.2 Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

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Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Anliegen.

Unsere Mandanten sind von
unserer Kanzlei begeistert!

Erfahren Sie hier, welche Erfahrungen unsere Mandaten mit unserer Kanzlei gemacht haben

Top Service, verlässlich und fachlich 1A. Sehr freundliches, hilfsbereites und kompetentes Team. Durch die professionelle Arbeit und die sorgfältig gewählte Strategie, wurde in meinem Fall, meine Erwartung sogar übertroffen. Definitiv empfehlenswert!

Torsten Müller

Ich schätze die gute Zusammenarbeit sehr, besonders ragt die professionelle und schnelle Kommunikation und Erledigung heraus, auch telefonisch. Kompetentes Team!

Dr. Romina Viola Holler

Top-Kanzlei, die alles abdeckt, was man benötigt. Schnelle Rückmeldung und Hilfe bei Problemen! Nur zu empfehlen!

Holger Müller

Weitere Leistungen

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So erreichen Sie uns

Gemeinsam finden wir einen Termin für ein persönliches Gespräch. In dringenden Fällen bieten wir auch kurzfristige Termine an. Anfragen per E-Mail beantworten wir an Werktagen innerhalb der ersten 24 Stunden.

Anfahrt

Kanzlei Mitze & Ingenbleek PartG mbB
Jahnstraße 18
35066 Frankenberg

Kontakt

Telefon: +49 6451 71919 0
Fax: +49 6451 71919 19
E-Mail: info@rechtsanwalt-mitze.de

Öffnungszeiten

Mo bis Fr.: 08:00 - 13:00 Uhr;
14:00 - 17:00 Uhr
sowie nach Absprache