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Mitze & Ingenbleek

In Frankenberg

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Mitze & Ingenbleek PartG mbB

Anfahrt

Kanzlei Mitze & Ingenbleek PartG mbB
Jahnstraße 18
35066 Frankenberg

Kontakt

Telefon: +49 6451 71919 29
Fax: +49 6451 71919 21
E-Mail: info@rechtsanwalt-mitze.de

Öffnungszeiten

Mo bis Fr.: 08:00 - 13:00 Uhr;
14:00 - 17:00 Uhr
sowie nach Absprache

Willkommen bei den Notaren Mitze, Ingenbleek & Gut in Frankenberg

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Unsere Fachbereiche

Grundstücksrecht

Gesellschaftsrecht

Familienrecht

Erbrecht

Vorsorge- Vollmacht, Patienten- Patientenverfügung

Beglaubigungen

Verkauf einer Immobilie

Grundschuld

Ehevertrag

Scheidungs-folgenvereinbarung

Vorweggenommene Erbfolge

Unternehmens-gründung

Verkauf eines Unternehmens

Umwandlung

Unternehmens- Nachfolge

Projekt-Entwicklung

Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum

Allgemeine Beratung

Die Notare

Hartmut Mitze, Robert Ingenbleek und Carolin Gut sind Ihre Notare in Frankenberg und Umgebung

Hartmut H. Mitze

Rechtsanwalt und Notar

Robert Ingenbleek

Rechtsanwalt und Notar

Carolin Gut

Rechtsanwältin und Notarin

Das Team

Wir sind für Sie mit unseren kompetenten und zuverlässigen Mitarbeitern da.

Alexandra Ambrock

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Katharina Noll

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Renè Starker

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter

Annika Korn

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Luisa Engel, LL.B.

Wirtschaftsjuristin

Unser Standort

Frankenberg

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Bei der Beglaubigung einer Kopie bestätigt der Notar deren Übereinstimmung mit der Hauptschrift. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift bestätigt der Notar, dass die erklärende und die unterzeichnende Person identisch sind. Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift, nicht auf den Urkundeninhalt.

Bei einer Beurkundung hingegen findet vor dem Notar eine mündliche Verhandlung statt. Der Notar entwirft selbst nach Klärung des Sachverhalts die Erklärungen der Parteien oder überprüft von diesen vorbereitete Erklärungen. Sodann wird der Beurkundungstext den Beteiligten vorgelesen und von diesen und dem Notar unterschrieben.

Kann ich mich von einem Notar beraten lassen?

Selbstverständlich erhalten Sie im Rahmen einer Beurkundung die erforderliche und gewünschte Beratung. Diese Tätigkeit wird auch nicht gesondert berechnet, sondern ist mit der endgültigen Beurkundungsgebühr abgegolten. Bei Beratungsbedarf ohne konkrete Beurkundungsabsicht im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege sind wir trotzdem für Sie da. Kommt es nicht zu einer Beurkundung, fällt dann allerdings eine Gebühr an, deren Höhe sich nach dem Gegenstand der Beratung und deren Umfang und Schwierigkeit richtet. Sollten Sie Beratungsbedarf im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeit haben, können Sie sich jederzeit an einen unserer Rechtsanwälte wenden.

Wie hoch sind die Notarkosten?

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Um jedem den Zugang zu notarieller Dienstleistung zu ermöglichen, sind die Gebühren nicht aufwandsbezogen, sondern errechnen sich nach dem Wert des jeweiligen Geschäfts. Mit Hilfe der Gebührentabelle lässt sich die einem jeden Wert zugeordnete Gebühr ermitteln. Für bestimmte Leistungen fallen zusätzlich Treuhand-, Vollzugs- oder Betreuungsgebühren an. Zuverlässig lassen sich die Kosten erst abschließend ermitteln, wenn der Urkundentext und damit die zu bewertenden Regelungen und gebührenpflichtigen Zusatzleistungen feststehen.